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Im gesamten Wirtschaftsleben ist das Risiko straf- und bußgeldrechtlicher Verfolgung besonders hoch. Oftmals ist die Grenzziehung zwischen noch erlaubten, bereits unlauterem, aber noch straffreiem bzw. schon strafbarem unternehmerischen Handeln vage und verschwommen. Die gesetzlichen Strafvorschriften sind teilweise schwer auf die konkreten unternehmerischen Handlungsweisen anzuwenden. Vielfach knüpft die strafrechtliche Sanktion als Vorfrage an die zivilrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Würdigung des unternehmerischen Verhaltens an.
 
Rechtsanwalt Dr. Protzen verteidigt seit Jahren schwerpunktmäßig im Bereich der Vermögensdelikte. Er hat am strafrechtlichen Lehrstuhl der Humboldt Universität zu Berlin zu einem wirtschaftstrafrechtlichen Thema (der sog. „Anstellungsbetrug“) promoviert.
 
 
Steuerstrafrecht ist eine der am wenigsten übersichtlichen und wohl wechselhaftesten Bereiche des Strafrechts. Mittlerweile mehrmals im Jahr ändert der Gesetzgeber die Steuergesetze und damit die (Erklärungs- und Steuer-) Pflichten der Bürger. Häufig werden Verstöße gegen Erklär- ungspflichten bereits als Straftaten verfolgt, die dem einzelnen Bürger unbekannt oder so nicht bekannt sind. Je früher der Verfahrensstand ist, in dem die Steuerstrafverteidigung einsetzt, desto besser für den Mandanten.
 
In geeigneten Fällen kann unsere Verteidigung durch frühzeitiges Ein- greifen Bestrafungen ganz vermeiden oder durch Einvernehmen mit den Steuerbehörden das Verfahren - z.B. durch Einstellung - beenden.
 
Rechtsanwalt Dr. Protzen und Rechtsanwalt/Steuerberater Professor Dr. Reinhard Protzen sind auf diesem Gebiet tätig. Professor Dr. Protzen bringt seine Erfahrung aus der jahrzehntelangen Tätigkeit in der Justiz, unter anderem als Richter am Finanzgericht, ein.
 
 
Rechtsanwalt/Steuerberater Professor Dr. Protzen war jahrzehntelang prak- tisch als Richter mit dem Steuerrecht befasst, Rechtsanwalt Dr. Protzen arbeitet seit nunmehr fast zehn Jahren praktisch im Bereich des Steuerrechts. Spezialthemen ihrer Beratung sind das Erbschaftsteuerrecht und die Vermögensnachfolge sowie das Führen finanzgerichtlicher Verfahren (Professor Protzen). Rechtsanwalt Dr. Protzen ist spezialisiert auf die Internationale Steuerplanung inländischer Gesellschaften oder unbeschränkt Steuerpflichtiger Einzelpersonen. Im zusammenwachsenden Europa ist es legitim, das internationale Steuergefälle bei seiner unternehmerischen Betätigung auszunutzen; diese Aussage stammt übrigens vom Bundesfinanzhof, dem obersten deutschen Steuergericht.
 
Die laufende steuerliche Betreuung von Unternehmen und Einzelunter- nehmen (laufende Finanzbuchhaltung, Fertigung von Jahresabschlüssen, Einnahme-/Überschussrechnungen gem. § 4 Abs. 3 EStG, Fertigung von
Est-Erklärungen) wird von der mit P&L RECHTSANWÄLTE kooperierenden KEON Steuerberatungs GmbH erledigt.
 
 
In uns besonders interessierenden Fällen übernimmt Rechtsanwalt Dr. Protzen auch hier das Mandant. Hierher gehört z.B. das Franchiserecht und das Immobilienrecht. Interessant sind Fälle mit Gegenstandswert im deutlich sechsstelligen Bereich.
 
 
Die gesamte Wirtschaft lebt vom Wettbewerb und den sich auch unter inter- nationalem und besonders europäischem Recht ständig erneuernden und weiterentwickelnden Regeln. Das Wettbewerbsrecht ist vielfach Waffe von Konkurrenten. Die genaue rechtliche Kenntnis der Wettbewerbs- bedingungen bildet die Grundlage für Ihre unternehmerischen Ent- scheidungen.
 
Überdies können wir die Marke Ihres Unternehmens, Ihr fachliches Know- how bzw. Ihr sonstiges geistiges Eigentum schützen. Ebenso gehört es mittlerweile zum unternehmerischen Alltag, Angriffe unlauter tätiger Wett- bewerber abzuwehren. Wir führen diese Verteidigung, wenn notwendig, mittels gerichtlicher Unterstützung.
 
Rechtsanwältin Dr. Lehnert ist nunmehr seit etwa zehn Jahren aus- schließlich auf den hier genannten Rechtsgebieten tätig, zunächst in der überörtlichen Kanzlei ZIRNGIBL LANGWIESER Rechtsanwälte, sodann im Rahmen ihrer Tätigkeit für P&L RECHTSANWÄLTE.
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